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   VGH Bayern, 29.10.2015 - 2 B 15.1431   

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https://dejure.org/2015,38519
VGH Bayern, 29.10.2015 - 2 B 15.1431 (https://dejure.org/2015,38519)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.10.2015 - 2 B 15.1431 (https://dejure.org/2015,38519)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 2 B 15.1431 (https://dejure.org/2015,38519)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung wegen Nichteinhaltung von Abstandsflächen und Einhaltung nachbarschützender Vorschriften

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 6, 59, 63, 65 Abs. 2 BayBO
    Bauordnungsrecht: Prüfprogramm bei Abweichungen von den Vorschriften des Abstandsflächenrechts | Baugenehmigung; Prüfungsumfang; Abstandsflächen; Abweichung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 6, 59, 63, 65 Abs. 2 BayBO
    Bauordnungsrecht: Prüfprogramm bei Abweichungen von den Vorschriften des Abstandsflächenrechts | Baugenehmigung; Prüfungsumfang; Abstandsflächen; Abweichung

  • rewis.io

    Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung wegen Nichteinhaltung von Abstandsflächen und Einhaltung nachbarschützender Vorschriften

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baubehörde prüft nur beantragte Abweichungen von den Abstandsflächen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 6, 59, 63, 65 Abs. 2 BayBO
    Bauordnungsrecht: Prüfprogramm bei Abweichungen von den Vorschriften des Abstandsflächenrechts | Baugenehmigung; Prüfungsumfang; Abstandsflächen; Abweichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 249
  • BauR 2016, 237
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 28.09.2010 - 2 CS 10.1760

    Art. 68 Abs. 1 S. 1 HS. 2 BauO BY vermittelt keinen Drittschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2015 - 2 B 15.1431
    Auf ein solches Tätigwerden der Bauaufsichtsbehörde haben die betroffenen Nachbarn aber keinen Anspruch (vgl. BayVGH, B. v. 28.9.2010 - 2 CS 10.1760 - BayVBl 2011, 147).

    Der Nachbar kann die Nichteinhaltung der Abstandsflächen zu seinem Grundstück hin nur rügen, soweit eine Abweichung erteilt wurde (vgl. BayVGH, B. v. 28.9.2010 - 2 CS 10.1760 - BayVBl 2011, 147/148).

  • VGH Bayern, 17.08.2015 - 2 ZB 13.2522

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfprogramm; gebäudegleiche Wirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2015 - 2 B 15.1431
    Der vereinzelt gebliebenen und von der Rechtsprechung nicht aufgegriffenen Literaturmeinung (Koehl, BayVBl 2009, 645), die von einer nachbarschützenden Wirkung der allein den Bauherrn betreffenden, reinen Verfahrensvorschriften des Art. 65 Abs. 2 BayBO ausgeht, ist nicht zu folgen (vgl. BayVGH, B. v. 17.8.2015 - 2 ZB 13.2522 - juris).
  • VGH Bayern, 12.07.2012 - 2 B 12.1211

    Klagebefugnis eines Sondereigentümers; kein gebietsübergreifender

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2015 - 2 B 15.1431
    Dies ist dann der Fall, wenn das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot unmittelbar das Sondereigentum betrifft (vgl. BayVGH, U. v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 - BayVBl 2013, 51).
  • VGH Bayern, 01.07.2009 - 2 BV 08.2465

    Ablehnung des Bauantrages wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2015 - 2 B 15.1431
    Die Vollprüfung der abstandsflächenrechtlichen Anforderungen würde vielmehr dem gesetzgeberischen Willen zur Einschränkung des Prüfungsumfangs zuwiderlaufen (vgl. hierzu bereits BayVGH, U. v. 19.1.2009 - 2 BV 08.2567 - BayVBl 2009, 507; U. v. 1.7.2009 - 2 BV 08.2465 - BayVBl 2009, 727).
  • VGH Bayern, 12.12.2013 - 2 ZB 12.1513

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfungsumfang; keine erweiterten

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2015 - 2 B 15.1431
    Die Ausführungen der Beklagten im Bescheid vom 8. Juni 2012 nehmen deshalb nicht an der Feststellungswirkung der Baugenehmigung teil (vgl. BayVGH, B. v. 12.12.2013 - 2 ZB 12.1513 - juris).
  • VGH Bayern, 19.01.2009 - 2 BV 08.2567

    1) Die sogenannte Überleitungserklärung nach Art. 83 Abs. 1 BayBO (2008) kann

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2015 - 2 B 15.1431
    Die Vollprüfung der abstandsflächenrechtlichen Anforderungen würde vielmehr dem gesetzgeberischen Willen zur Einschränkung des Prüfungsumfangs zuwiderlaufen (vgl. hierzu bereits BayVGH, U. v. 19.1.2009 - 2 BV 08.2567 - BayVBl 2009, 507; U. v. 1.7.2009 - 2 BV 08.2465 - BayVBl 2009, 727).
  • VG München, 23.11.2015 - M 8 K 14.3559

    Nachbarklage; gegen erteilte Abweichung von der Einhaltung von Abstandsflächen

    Nach der Rechtsprechung des 2. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sind die Anforderungen des Abstandsflächenrechts nur zu prüfen, soweit Abweichungen nach Art. 59 Satz 1 Nr. 2 BayBO beantragt wurden (BayVGH, U. v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 - juris Rn. 33 ff.).

    Eine Vollprüfung der abstandsflächenrechtlichen Anforderungen würde danach dem gesetzgeberischen Willen zur Einschränkung des Prüfungsumfangs zuwiderlaufen (BayVGH, U. v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 - juris Rn. 36 m. w. N.).

    Der Gesetzgeber geht eindeutig davon aus, dass gemäß Art. 59 Satz 1 Nr. 2 BayBO nur Abweichungen im Sinn des Art. 63 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 BayBO zu prüfen sind, die vom Bauherrn ausdrücklich beantragt wurden (BayVGH, U. v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 - juris Rn. 36 m.w.N).

    Diese sind danach gesondert für jede Außenwand zu beantragen, zu prüfen und gegebenenfalls zu erteilen (vgl. BayVGH, U. v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 - juris Rn. 36 unter Hinweis auf BayVGH, B. v. 17.4.2000 - Gr.S. 1/1999 - 14 B 97.2901 - VGH n. F. 53, 89/92).

    Auch kann ein betroffener Nachbar nicht verlangen, dass Abweichungen in Bezug auf die Abstandsflächentiefe geprüft werden, die nicht im Sinn von Art. 59 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Art. 63 Abs. 2 Satz 2 BayBO beantragt worden sind (BayVGH, U. v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 - juris Rn. 36).

    Bei der Inanspruchnahme dieses Privilegs muss an den übrigen Gebäudeseiten dann 1 H eingehalten werden, wovon keine Abweichung erteilt werden kann (BayVGH, U. v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 - juris Rn. 37).

  • VGH Bayern, 05.11.2015 - 15 B 15.1371

    Berufung, vereinfachtes Verfahren, Baugenehmigung, Abweichung, Abstandsfläche,

    Wollte man in dem hier streitig gewesenen Fall die Feststellungswirkung der Genehmigung gleichwohl nur auf die ausdrücklich beantragte Abweichung beschränken, wie es der Leitsatz einer Entscheidung vom 29. Oktober 2015 (BayVGH, U. v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 -, das 16m-Privileg spielte dort allerdings keine Rolle, vgl. Rn. 37 a.E.) einschränkungslos postuliert, hätte das im vorliegenden Fall folgendes Ergebnis: Weil es an der Nordgrenze des Baugrundstücks in Wirklichkeit keine privilegierte Grenzbebauung gibt, geht die mit der Bauerlaubnis verbundene Abweichungsentscheidung "hinsichtlich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen zum Grundstück FlNr.

    Der Nutzen einer solchen, hier noch dazu nicht einmal "strikt antragsgemäßen" (siehe oben 2.1) Baugenehmigung für den Bauherrn wäre also nicht etwa nur beschränkt (vgl. zu diesem Argument BayVGH, U. v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 - Rn. 35), sondern fehlte mangels Deckungsgleichheit mit dem Vorhaben von vorneherein.

    In Anbetracht dessen bedarf es keiner Vertiefung, dass ein alle Fälle erfassendes einseitiges Abstellen auf den "gesetzgeberischen Willen zur Einschränkung des Prüfumfangs" (vgl. BayVGH. U. v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 - Rn. 36 m. w. N. aus der eigenen Rechtsprechung) neben der (vom Gesetzgeber so beabsichtigten?) Herbeiführung in jeder Hinsicht offensichtlich rechtswidriger Zustände auch nicht geeignet wäre, die Arbeit der Bauaufsichtsbehörden zu erleichtern oder zu vereinfachen.

  • VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 14.01832

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung bei beidseitigen Abstandsflächenverstößen und

    In dessen Rahmen sind neben den bauplanungsrechtlichen Vorschriften die Anforderungen des Abstandsflächenrechts nur zu prüfen, soweit Abweichungen nach Art. 59 Satz 1 Nr. 2 BayBO beantragt wurden (vgl. BayVGH, U.v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 -, Rn. 33, juris).

    Bei Abweichungen von den Abstandsflächenanforderungen muss sich die Bauaufsichtsbehörde auch ein Gesamtbild der von dem Vorhaben in Anspruch genommenen Abweichungen gemacht haben (vgl. BayVGH, U.v. 29.10.2015 - 2 B 15.1431 -, Rn. 38, juris).

    Die Bauaufsichtsbehörde hat im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung in Bezug auf eine konkret beantragte Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften nur in den Blick zu nehmen, welche sonstigen Abweichungen von den Anforderungen des Abstandsflächenrechts in Richtung auf das betreffende Nachbargrundstück außerdem beantragt und erteilt wurden (BayVGH, U.v. 29.10.2015, a. a. O., Rn. 39, juris).

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